Genau hier liegt aus unserer Sicht eine Schwäche vieler klassischer Versorgungskonzepte.
Während der aktiven Erwerbsphase wirkt die steuerliche Entlastung unmittelbar. Sie ist sichtbar und einfach zu kommunizieren: Ein Teil des Einkommens beziehungsweise der Versorgung wird heute steuerlich begünstigt behandelt.
Was deutlich weniger präsent ist, kommt möglicherweise Jahrzehnte später.
Die Versorgungsleistung wird ausgezahlt – und damit entsteht die steuerliche Belastung.
Der vermeintliche Steuervorteil war damit zumindest teilweise kein endgültiger Steuerverzicht, sondern ein Steueraufschub.
Natürlich kann ein solcher Aufschub wirtschaftlich sinnvoll sein. Beispielsweise dann, wenn der persönliche Steuersatz im Ruhestand erheblich niedriger liegt als während des Erwerbslebens.
Doch das ist eine Annahme über die Zukunft.
Niemand weiß heute mit Sicherheit:
Eine langfristige Altersversorgung sollte deshalb nicht allein mit der heutigen Steuerersparnis begründet werden.
AURUM Business verfolgt nicht die These, dass jeder Unternehmer seine Pensionszusage aufgeben und ausschließlich Gold kaufen sollte. Das wäre genauso undifferenziert wie die Behauptung, eine Pensionszusage sei grundsätzlich die optimale Altersversorgung.
Unser Ansatz ist ein anderer:
Wir wollen die wirtschaftlichen Unterschiede sichtbar machen. Bei einer Pensionszusage muss unter anderem betrachtet werden:
Bei einem Sachwert stellen sich andere Fragen:
Eine Pensionszusage kann ein wirksames Instrument der betrieblichen Altersversorgung sein. Gerade für Unternehmer, Geschäftsführer und gut verdienende Arbeitnehmer kann sie während der aktiven Erwerbsphase steuerliche Vorteile schaffen und die Finanzierung einer späteren Versorgung ermöglichen.
Aber man sollte sehr genau unterscheiden zwischen Steuern sparen und Steuern verschieben.
Eine Pensionszusage kann:
Eine Pensionszusage macht aus dem umgewandelten Einkommen jedoch kein dauerhaft steuerfreies Privatvermögen. Insbesondere bedeutet sie nicht:
Der entscheidende Punkt ist die nachgelagerte Besteuerung.
Die spätere Versorgung aus einer Pensionszusage ist grundsätzlich steuerlich relevant. Die Steuer, die während der aktiven Erwerbsphase zunächst nicht auf das umgewandelte Entgelt anfällt, verschwindet damit nicht zwingend – sie wird vielmehr in die spätere Leistungsphase verschoben.
Vereinfacht lässt sich der Mechanismus so darstellen:
Während der Erwerbsphase
Bruttoeinkommen → Entgeltumwandlung → geringerer sofort steuerpflichtiger Zufluss → Aufbau einer späteren Versorgung
Im Ruhestand
Versorgungsleistung → privater Zufluss → nachgelagerte Besteuerung
Genau diese zeitliche Verschiebung sollte ein Unternehmer über die gesamte Laufzeit betrachten.
Denn der Vorteil entsteht zunächst während einer Phase, in der Einkommen erwirtschaftet wird und Gestaltungsmöglichkeiten bestehen. Die steuerliche Belastung tritt dagegen zu einem Zeitpunkt ein, an dem das Vermögen beziehungsweise die Versorgung privat benötigt wird.
Damit entsteht aus Sicht des Begünstigten eine durchaus bemerkenswerte Konstellation. Die steuerliche Entlastung liegt in der Aufbauphase, die steuerliche Rechnung kommt in der privaten Verbrauchsphase. Und genau das sollte hinterfragt werden.
Für einen Unternehmer oder Gesellschafter-Geschäftsführer sollte eine Vermögensstrategie aus unserer Sicht immer auch die private Seite berücksichtigen. Denn letztlich wird Vermögen nicht aufgebaut, damit eine Unternehmensbilanz möglichst attraktiv aussieht. Es wird aufgebaut, damit der Unternehmer, Geschäftsführer oder seine Familie später möglichst viel davon tatsächlich nutzen kann.
Deshalb sollte die entscheidende Zielgröße nicht allein lauten, wie stark kann ich mein heutiges steuerpflichtiges Einkommen reduzieren, sondern, wie viel privates Nettovermögen habe ich am Ende tatsächlich zur Verfügung.
Eine Gestaltung, die während der Unternehmens- und Erwerbsphase Vorteile erzeugt, deren wirtschaftliche Belastung aber erst beim privaten Zufluss sichtbar wird, muss deshalb über die gesamte Laufzeit gerechnet werden.
Angenommen, über viele Jahre werden im Rahmen einer Entgeltumwandlung jährlich erhebliche Beträge in eine Pensionszusage eingebracht. Während dieser Zeit entsteht ein laufender Steuerstundungseffekt. Je länger die Laufzeit, desto größer kann der kumulierte Effekt werden.
Aber die entscheidende Gegenrechnung lautet, was mit 100.000, 500.000 oder 1.000.000 Euro späterer Versorgungsleistung passiert. Wenn diese Beträge im Ruhestand steuerpflichtig zufließen, muss die heutige steuerliche Entlastung gegen die spätere private Steuerbelastung gerechnet werden.
Erst diese Gegenüberstellung zeigt, ob tatsächlich ein langfristiger Vorteil entstanden ist. Nicht die Bruttozusage. Nicht die heutige Steuerersparnis. Sondern das Nettovermögen nach der gesamten Laufzeit.
Bei unmittelbar aufgebauten Sachwerten ist die Systematik eine andere. Ein Sachwert wird nicht allein deshalb zu steuerpflichtigem Einkommen, weil sein Eigentümer das Rentenalter erreicht. Ein physischer Goldbestand bleibt beispielsweise auch mit 67, 70 oder 80 Jahren zunächst genau das, was er vorher war, nämlich ein Eigentum an einem Sachwert.
Der Renteneintritt selbst löst keinen automatischen steuerpflichtigen Zufluss aus. Bei Anlagegold kommen darüber hinaus besondere steuerliche Eigenschaften hinzu: Der Erwerb kann unter den gesetzlichen Voraussetzungen umsatzsteuerfrei erfolgen, und bei physischem Gold im Privatvermögen können Gewinne nach Ablauf der gesetzlichen Haltefrist grundsätzlich steuerfrei realisiert werden.
Das bedeutet nicht, dass Sachwerte grundsätzlich immer die bessere Lösung sind. Es bedeutet aber, dass sie unter einem völlig anderen Gesichtspunkt betrachtet werden müssen.
Nicht: Wann wird mir eine Versorgung ausgezahlt?
Sondern: Welches Vermögen gehört mir bereits?
Gerade Unternehmer und Selbstständige tragen über Jahrzehnte Verantwortung, Risiko und steuerliche Belastungen. Deshalb sollte eine langfristige Vermögensstrategie aus unserer Sicht möglichst darauf ausgerichtet sein, dass der private Vermögensaufbau und die spätere Verfügbarkeit im Mittelpunkt stehen. Nicht ausschließlich die kurzfristige steuerliche Optimierung im Unternehmen.
Eine steuerliche Gestaltung ist dann besonders interessant, wenn sie nicht nur heute einen Vorteil erzeugt, sondern auch dafür sorgt, dass möglichst viel des aufgebauten Vermögens später tatsächlich beim Begünstigten verbleibt.
Deshalb lautet für uns die entscheidende Frage:
Entsteht lediglich eine steuerbegünstigte zukünftige Versorgung – oder entsteht Vermögen, das dem Begünstigten langfristig möglichst effizient zur Verfügung steht?
Eine Pensionszusage kann sinnvoll sein. Sie kann hohe Einkommen steuerlich zeitlich verlagern, Versorgung planbar machen und Bestandteil einer professionellen Altersvorsorgestrategie sein.
Sie sollte jedoch niemals ausschließlich anhand ihres heutigen Steuervorteils beurteilt werden.
Zur vollständigen Rechnung gehören mindestens:
**heutige Steuerentlastung
Erst diese Rechnung zeigt, was die Pensionszusage wirtschaftlich wirklich leistet.
