Viele Arbeitnehmer beschäftigen sich erst wenige Jahre vor dem Ruhestand intensiver mit ihrer betrieblichen Altersvorsorge.
Dann sind die Handlungsmöglichkeiten häufig begrenzt.
Je früher Sie Ihren Vertrag analysieren, desto mehr Zeit bleibt, um auf eine schwache Entwicklung zu reagieren. Dabei geht es nicht darum, jeden bAV-Vertrag vorschnell aufzulösen. Arbeitgeberfinanzierte Versorgungen, hohe Zuschüsse, gute Garantien oder attraktive Altverträge können wertvoll sein.
Problematisch wird es, wenn Sie weder die tatsächliche Rendite noch die Kosten oder die spätere Nettobelastung kennen.
Eine professionelle bAV-Bestandsanalyse sollte deshalb mindestens folgende Fragen beantworten:
- Wie hoch ist die bisherige Beitragsleistung?
- Welchen Anteil hat der Arbeitgeber finanziert?
- Wie hoch ist der aktuelle Vertragswert?
- Welche garantierte und welche prognostizierte Leistung wird ausgewiesen?
- Welche Kosten wurden bisher abgezogen?
- Welche Kosten fallen zukünftig an?
- Welche Renten- und Kapitaloptionen bestehen?
- Wie könnte die Auszahlung steuerlich behandelt werden?
- Welche Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge könnten entstehen?
- Welche Kaufkraft besitzt die prognostizierte Leistung voraussichtlich noch?
- Welche Alternativen bestehen für zukünftige Sparbeiträge?
Erst wenn diese Zahlen transparent vorliegen, können Sie eine fundierte Entscheidung treffen.
Kapital benötigt Zeit, um sich zu entwickeln.
Wenn Sie frühzeitig erkennen, dass ein bestehender Vertrag kaum Rendite erwirtschaftet, können Sie prüfen, ob zukünftige Beiträge in einer anderen Struktur wirtschaftlich sinnvoller eingesetzt werden können. Dabei geht es nicht zwangsläufig darum, bestehende Ansprüche aufzugeben. Häufig müssen der vorhandene Vertrag und der zukünftige Vermögensaufbau getrennt betrachtet werden.
Je nach Ausgangssituation können Sachwerte eine ergänzende Rolle spielen. Dazu kann auch physisches Anlagegold gehören.
Gold erwirtschaftet keine laufenden Zinsen oder Dividenden. Es unterliegt Kursschwankungen und bietet keine Garantie für Wertsteigerungen. Gleichzeitig wird physisches Gold häufig zur langfristigen Vermögenssicherung und zur Diversifikation eingesetzt.
Für Privatpersonen gilt nach aktueller deutscher Rechtslage grundsätzlich: Gewinne aus der Veräußerung physischen Goldes können nach Ablauf einer Haltedauer von mehr als einem Jahr außerhalb der Besteuerung nach § 23 EStG liegen. Es fällt dann grundsätzlich keine Abgeltungsteuer auf den Veräußerungsgewinn an. Bei einem Verkauf innerhalb der Jahresfrist oder bei bestimmten Finanzprodukten können andere Regeln gelten.
Genau deshalb kommt es auf die rechtliche und tatsächliche Ausgestaltung an. Nicht jedes Produkt, das „Gold“ im Namen trägt, wird steuerlich wie physisches Gold behandelt.
Es gibt gesetzeskonforme Möglichkeiten des Vermögensaufbaus, bei denen Gewinne unter bestimmten Voraussetzungen nicht der Abgeltungsteuer unterliegen oder nach Ablauf gesetzlicher Haltefristen nicht einkommensteuerpflichtig sind.
Solche Vorteile sind keine Gesetzeslücke und kein Trick. Sie ergeben sich aus den geltenden steuerlichen Regelungen.
Trotzdem sollte niemand pauschal behaupten, eine Geldanlage sei grundsätzlich oder für jeden Anleger steuerfrei. Entscheidend sind immer:
• die konkrete Anlageform
• die Eigentumsstruktur
• die Haltedauer
• die Art der Veräußerung
• die persönliche steuerliche Situation
• mögliche zukünftige Gesetzesänderungen
AURUM Business Consulting zeigt Ihnen deshalb nicht einfach irgendein Ersatzprodukt. Wir analysieren zunächst, welche Belastungen und Schwächen Ihr bestehender bAV-Vertrag tatsächlich aufweist und welche rechtlich zulässigen Alternativen zu Ihren Zielen passen können.
Ihre betriebliche Altersvorsorge begleitet Sie möglicherweise über einen großen Teil Ihres Berufslebens. Sie sollten deshalb genau wissen, was am Ende davon übrig bleibt.
Nicht die Hochrechnung des Versicherers entscheidet über Ihren Lebensstandard im Ruhestand, sondern der Betrag, der nach Kosten, Steuern, möglichen Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträgen sowie dem Kaufkraftverlust tatsächlich zur Verfügung steht.
Eine bAV-Bestandsanalyse schafft Klarheit über:
• die bisherige Entwicklung Ihres Vertrages
• die garantierte und prognostizierte Auszahlung
• die voraussichtlichen Abzüge
• die reale Kaufkraft der späteren Leistung
• bestehende Handlungsoptionen
• mögliche Alternativen für Ihren zukünftigen Vermögensaufbau
Warten Sie nicht bis zur ersten Auszahlungsmitteilung.
Lassen Sie heute prüfen, ob Ihre betriebliche Altersvorsorge noch zu Ihren finanziellen Zielen passt und welche Möglichkeiten Sie haben, Ihr Vermögen langfristig, gesetzeskonform und substanzorientiert weiterzuentwickeln.