bAV-Auszahlung: Was bleibt nach Steuern und Abgaben?

Wir analysieren bestehende Strukturen, identifizieren Potenziale und entwickeln nachhaltige Lösungen. Von der Analyse betrieblicher Versorgungssysteme bis zur strategischen digitalen Unternehmensentwicklung.
  • Unabhängige Analyse
  • Förderfähige Beratung*
  • Individuelle Handlungsempfehlungen
  • Langfristige Begleitung
Jahrzehntelang eingezahlt, auf Sicherheit vertraut und fest mit einer zusätzlichen Altersvorsorge gerechnet. Doch wenn die betriebliche Altersvorsorge ausgezahlt wird, folgt für viele Arbeitnehmer eine ernüchternde Erkenntnis: Der Betrag auf der Abrechnung ist nicht automatisch der Betrag, der ihnen tatsächlich zur Verfügung steht.

Steuern, Beiträge zur Krankenversicherung und Pflegeversicherung sowie eine möglicherweise schwache Vertragsentwicklung können die erwartete Auszahlung erheblich reduzieren. Besonders bitter ist das, wenn der Vertrag über Jahrzehnte bespart wurde und trotzdem kaum mehr als die eingezahlten Beiträge oder die vereinbarte Garantieleistung übrig bleibt.

Deshalb sollten Sie nicht erst kurz vor dem Renteneintritt prüfen, was Ihre betriebliche Altersvorsorge tatsächlich wert ist.

bAV-Auszahlung: Was bleibt nach Steuern und Abgaben wirklich übrig?

Während der Ansparphase klingt das Modell zunächst überzeugend: Ein Teil Ihres Bruttogehalts fließt direkt in die betriebliche Altersvorsorge. Auf diesen Betrag zahlen Sie innerhalb der gesetzlichen Grenzen zunächst weniger Steuern und Sozialabgaben. Häufig beteiligt sich auch der Arbeitgeber mit einem Zuschuss.

Die Belastung wird jedoch nicht vollständig aufgehoben. Sie wird teilweise in die Zukunft verschoben.

Leistungen, die auf steuerlich geförderten Beiträgen beruhen, müssen im Alter grundsätzlich versteuert werden. Dabei spielt es keine entscheidende Rolle, ob Sie eine monatliche Betriebsrente oder eine Kapitalauszahlung erhalten. Die tatsächliche Steuerbelastung richtet sich unter anderem nach Ihrem gesamten Einkommen im jeweiligen Jahr und Ihrem persönlichen Steuersatz.

Für gesetzlich krankenversicherte Rentner können zusätzlich Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung entstehen. Bei einer einmaligen Kapitalleistung wird für die Beitragsberechnung regelmäßig ein monatlicher Betrag gebildet, indem die Auszahlung durch 120 geteilt wird. Dieser rechnerische Betrag wird anschließend bis zu zehn Jahre lang bei der Beitragsberechnung berücksichtigt.

Was auf dem Vertrag als Ablaufleistung steht, ist deshalb nicht automatisch das Geld, das Sie anschließend frei ausgeben oder neu investieren können.

250 Euro monatlich über 40 Jahre in die betriebliche Altersvorsorge eingezahlt: Eine ernüchternde Rechnung

bAV-Auszahlungsrechner

Was bleibt von Ihrer betrieblichen Altersvorsorge?

Berechnen Sie modellhaft, wie Steuern sowie mögliche Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge Ihre Kapitalauszahlung reduzieren können.

01
Ihre Ausgangssituation Für eine verständliche Einordnung Ihrer Angaben
Jahre
Jahre
02
Beiträge und Vertragswert Die Garantieleistung finden Sie meist in Ihrer Standmitteilung
03
Steuerliche Annahmen Berechnung nach dem Einkommensteuertarif 2026
04
Kranken- und Pflegeversicherung Separat nach Ihrem Versicherungsstatus
%
05
Optionale Zusatzbetrachtung Mögliche Auswirkungen auf Kaufkraft und gesetzliche Rente
% p. a.

Ihre Eingaben werden nur für die Berechnung verwendet und nicht dauerhaft gespeichert.

Was bleibt am Ende wirklich übrig?

Tragen Sie Ihre Vertrags- und Steuerdaten ein. Das Ergebnis erscheint anschließend hier.

Wichtiger Hinweis: Der Rechner liefert eine unverbindliche, vereinfachte Modellrechnung auf Basis des hinterlegten Rechtsstands 2026. Er ersetzt keine individuelle Steuer-, Rechts-, Versicherungs- oder Rentenberatung. Künftige Steuersätze, Freibeträge, Beitragsbemessungsgrenzen und Sozialversicherungsbeiträge können sich bis zu Ihrem Renteneintritt erheblich verändern. Sonderregelungen einzelner Verträge, Altzusagen, private Fortführungszeiten und weitere Einkünfte werden nicht vollständig abgebildet.
Nehmen wir ein vereinfachtes Beispiel.

Sie beginnen mit 22 Jahren, monatlich 250 Euro in Ihre betriebliche Altersvorsorge einzuzahlen. Nach 40 Jahren haben Sie das 62. Lebensjahr erreicht.

Die rechnerische Beitragssumme beträgt:

250 Euro × 12 Monate × 40 Jahre = 120.000 Euro

Diese 120.000 Euro sind allerdings nicht vollständig mit Ihrem privaten Nettoeinsatz gleichzusetzen. Je nach Gestaltung wurden die Beiträge aus dem Bruttogehalt finanziert und möglicherweise durch einen Arbeitgeberzuschuss ergänzt. Dennoch zeigt die Summe, welches Kapital über Jahrzehnte in den Vertrag geflossen ist.

Nun erwarten viele Versicherte, dass aus 120.000 Euro durch Zinsen, Überschüsse und eine langfristige Kapitalanlage deutlich mehr geworden sein müsste.

Doch genau an diesem Punkt kann die Enttäuschung beginnen.

Hohe Abschluss- und Verwaltungskosten, Kosten für Garantien, vorsichtige Kapitalanlagen und schwache Überschussbeteiligungen können die Rendite belasten. Bei manchen älteren oder besonders kostenintensiven Verträgen liegt die tatsächliche Ablaufleistung nur wenig über der Summe der eingezahlten Beiträge. Bei ungünstigen Vertragskonstellationen kann sie sogar hinter den ursprünglichen Erwartungen zurückbleiben.

Ob das bei Ihnen der Fall ist, lässt sich nicht pauschal beantworten. Entscheidend sind unter anderem:

• der konkrete Durchführungsweg
• der Tarif und der Versicherer
• die Höhe der Abschluss- und Verwaltungskosten
• die zugesagte Garantieleistung
• der Arbeitgeberzuschuss
• die tatsächliche Überschussentwicklung
• der Beginn und die Laufzeit des Vertrages
• die gewählte Form der Auszahlung

Die entscheidende Frage lautet daher nicht nur: „Wie viel habe ich eingezahlt?“

Sie lautet: „Was wird mir nach Kosten, Steuern und möglichen Sozialabgaben tatsächlich ausgezahlt?“

UNSERE BERATUNGSPROZESS

Von der ersten Analyse bis zur langfristigen Begleitung begleiten wir Sie mit einem klar strukturierten Beratungsprozess.

STEP 01

STRATEGIEGESPRÄCH
Lernen Sie uns und Ihr Entwicklungspotenzial in einem kostenfreien Erstgespräch kennen.

STEP 02

ANALYSE & POTENZIALBEWERTUNG
Wir analysieren bestehende Strukturen und identifizieren konkrete Entwicklungspotenziale.

STEP 03

LÖSUNGSKONZEPT
Gemeinsam entwickeln wir eine nachhaltige Strategie mit konkreten Handlungsempfehlungen.

STEP 04

UMSETZUNG
Wir begleiten die strukturierte und professionelle Umsetzung der empfohlenen Maßnahmen.

STEP 05

LANGFRISTIGE BEGLEITUNG
Auch nach Projektabschluss stehen wir Ihnen als langfristiger Ansprechpartner zur Seite.

Die Garantie schützt nicht automatisch vor Kaufkraftverlust

Eine Garantiesumme vermittelt Sicherheit. Sie sagt jedoch zunächst nur aus, welcher Betrag nach den jeweiligen Vertragsbedingungen mindestens zur Verfügung stehen soll. Sie sagt nicht, welche Kaufkraft dieser Betrag nach mehreren Jahrzehnten noch besitzt.

120.000 Euro in 40 Jahren sind wirtschaftlich nicht mit 120.000 Euro heute vergleichbar.

Bei einer durchschnittlichen Inflation von beispielsweise zwei Prozent würde die Kaufkraft des Geldes über einen Zeitraum von 40 Jahren erheblich sinken. Selbst wenn Ihr Vertrag die eingezahlten Beiträge nominal erhält, kann das Ergebnis real deutlich an Wert verloren haben.

Das ist eine der größten Gefahren langfristiger Vorsorgeverträge: Auf dem Papier ist das Kapital noch vorhanden. Im Alltag reicht es jedoch möglicherweise für wesentlich weniger als ursprünglich gedacht.

Wer ausschließlich auf die Garantiesumme schaut, übersieht daher drei wesentliche Faktoren:

• die Kosten innerhalb des Vertrages
• die spätere Belastung durch Steuern und Sozialabgaben
• den langfristigen Kaufkraftverlust durch Inflation

Eine Garantie kann Verluste begrenzen. Sie ersetzt jedoch keine rentable und inflationsresistente Vermögensentwicklung.

Welche Steuern fallen bei der bAV-Auszahlung an?

Bei vielen heute üblichen bAV-Verträgen wurden die Beiträge während der Ansparphase steuerlich gefördert. Die spätere Auszahlung unterliegt deshalb grundsätzlich der nachgelagerten Besteuerung.

Das bedeutet: Sie sparen zunächst Steuern und zahlen diese später auf die ausgezahlte Leistung.

Wie hoch die Steuer ausfällt, hängt von Ihrer persönlichen Situation ab. Maßgeblich sind beispielsweise:
Ihre gesetzliche Rente oder weitere Betriebsrenten
Private Renten und sonstige Einkünfte
Mieteinnahmen
Kapital- oder Erwerbseinkünfte
Die Höhe der bAV-Auszahlung
Ihr Familienstand
Die im Auszahlungsjahr geltenden Freibeträge
Eine hohe Einmalauszahlung kann Ihr zu versteuerndes Einkommen in dem betreffenden Jahr deutlich erhöhen. Eine monatliche Rentenzahlung verteilt die steuerpflichtigen Einkünfte dagegen über einen längeren Zeitraum.

Welche Variante günstiger ist, lässt sich nicht allgemein beantworten. Eine Kapitalauszahlung bietet mehr Flexibilität. Eine lebenslange Rente kann dagegen das sogenannte Langlebigkeitsrisiko absichern. Dafür ist das verbleibende Kapital häufig nicht oder nur eingeschränkt vererbbar.

Die Entscheidung sollte deshalb nicht allein anhand der auf dem Vertrag genannten Bruttosumme getroffen werden.• die Kosten innerhalb des Vertrages
• die spätere Belastung durch Steuern und Sozialabgaben
• den langfristigen Kaufkraftverlust durch Inflation

Eine Garantie kann Verluste begrenzen. Sie ersetzt jedoch keine rentable und inflationsresistente Vermögensentwicklung.

Kranken- und Pflegeversicherung: Der oft unterschätzte Abzug

Für gesetzlich krankenversicherte Rentner können Betriebsrenten und Kapitalleistungen aus einer betrieblichen Altersvorsorge beitragspflichtig sein.

Bei laufenden Betriebsrenten wird der beitragspflichtige Teil monatlich berücksichtigt. Für die Krankenversicherung existiert bei pflichtversicherten Rentnern ein Freibetrag. Bei der Pflegeversicherung gelten teilweise andere Berechnungsregeln. Auch der Versicherungsstatus spielt eine wichtige Rolle. Freiwillig gesetzlich Versicherte können anders behandelt werden als pflichtversicherte Mitglieder der Krankenversicherung der Rentner.

Bei einer einmaligen Kapitalauszahlung wird die Leistung beitragsrechtlich grundsätzlich auf 120 Monate verteilt.

Ein vereinfachtes Beispiel:

Beträgt Ihre Kapitalauszahlung 120.000 Euro, ergibt sich daraus ein rechnerischer monatlicher Versorgungsbezug von 1.000 Euro.

Auf dieser Grundlage können über einen Zeitraum von bis zu zehn Jahren Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung berechnet werden. Freibeträge, Beitragssätze und Ihre persönliche Versicherungssituation müssen dabei berücksichtigt werden.

Wichtig ist: Auf die bAV-Auszahlung fallen grundsätzlich keine zusätzlichen Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung an. Relevant sind vor allem Einkommensteuer sowie bei gesetzlich Versicherten mögliche Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung.

Auch die gesetzliche Rente kann durch Entgeltumwandlung geringer ausfallen

Ein weiterer Effekt wird häufig übersehen.

Wer einen Teil seines Bruttogehalts in eine betriebliche Altersvorsorge umwandelt, zahlt auf diesen Betrag innerhalb der gesetzlichen Grenzen weniger Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung. Dadurch kann sich das sozialversicherungspflichtige Einkommen reduzieren.

Die Folge: Sie erwerben möglicherweise geringere Ansprüche in der gesetzlichen Rentenversicherung.

Auch Ansprüche auf Krankengeld, Arbeitslosengeld oder bestimmte andere Sozialleistungen können durch ein niedrigeres beitragspflichtiges Bruttogehalt beeinflusst werden.

Die betriebliche Altersvorsorge muss deshalb nicht nur isoliert betrachtet werden. Entscheidend ist die Gesamtwirkung:

Was wurde tatsächlich eingezahlt?

Wie hoch war der Arbeitgeberzuschuss?

Welche Steuer- und Sozialabgabenvorteile entstanden während der Ansparphase?

Wie hat sich der Vertrag entwickelt?

Welche gesetzlichen Ansprüche wurden durch die Entgeltumwandlung beeinflusst?

Welche Abzüge entstehen bei der Auszahlung?

Erst diese Gesamtbetrachtung zeigt, ob sich Ihr Vertrag für Sie tatsächlich rechnet.

Kann man eine betriebliche Altersvorsorge vorzeitig kündigen?

Die Antwort ist Ja.

Eine vorzeitige Beendigung einer betrieblichen Altersvorsorge kann möglich sein.

Ob eine Kündigung und Auszahlung tatsächlich infrage kommt, hängt jedoch vom konkreten Vertrag, dem Durchführungsweg, der bisherigen Finanzierung und den rechtlichen Rahmenbedingungen ab. Auch die Zustimmung des Arbeitgebers kann eine Rolle spielen.

Bei einer vorzeitigen Vertragsbeendigung wird in der Regel nicht die vollständige Summe der eingezahlten Beiträge ausgezahlt. Maßgeblich ist der aktuelle Rückkaufswert. Davon können unter anderem Kosten, Entschädigungen, Steuern sowie mögliche Sozialabgaben abgezogen werden.

Trotzdem kann eine frühzeitige Prüfung sinnvoll sein. Besonders dann, wenn der Vertrag hohe Kosten verursacht, kaum Erträge erwirtschaftet oder die spätere Auszahlung deutlich niedriger ausfällt als ursprünglich erwartet.
  • WICHTIG
Eine vorzeitige Kündigung sollte nicht ohne vorherige Analyse erfolgen. Zu groß ist das Risiko, bestehende Ansprüche, Garantien oder steuerliche Vorteile unnötig zu verlieren. Geben Sie die Prüfung in professionelle Hände und lassen Sie Ihren Vertrag zunächst unverbindlich analysieren.
Unverbindlich. Diskret. Auf den Punkt.

Warum Sie nicht bis zum Rentenbeginn warten sollten

Viele Arbeitnehmer beschäftigen sich erst wenige Jahre vor dem Ruhestand intensiver mit ihrer betrieblichen Altersvorsorge.

Dann sind die Handlungsmöglichkeiten häufig begrenzt.

Je früher Sie Ihren Vertrag analysieren, desto mehr Zeit bleibt, um auf eine schwache Entwicklung zu reagieren. Dabei geht es nicht darum, jeden bAV-Vertrag vorschnell aufzulösen. Arbeitgeberfinanzierte Versorgungen, hohe Zuschüsse, gute Garantien oder attraktive Altverträge können wertvoll sein.

Problematisch wird es, wenn Sie weder die tatsächliche Rendite noch die Kosten oder die spätere Nettobelastung kennen.

Eine professionelle bAV-Bestandsanalyse sollte deshalb mindestens folgende Fragen beantworten:

  • Wie hoch ist die bisherige Beitragsleistung?
  • Welchen Anteil hat der Arbeitgeber finanziert?
  • Wie hoch ist der aktuelle Vertragswert?
  • Welche garantierte und welche prognostizierte Leistung wird ausgewiesen?
  • Welche Kosten wurden bisher abgezogen?
  • Welche Kosten fallen zukünftig an?
  • Welche Renten- und Kapitaloptionen bestehen?
  • Wie könnte die Auszahlung steuerlich behandelt werden?
  • Welche Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge könnten entstehen?
  • Welche Kaufkraft besitzt die prognostizierte Leistung voraussichtlich noch?
  • Welche Alternativen bestehen für zukünftige Sparbeiträge?

Erst wenn diese Zahlen transparent vorliegen, können Sie eine fundierte Entscheidung treffen.

Was könnte Ihr Geld außerhalb eines schwachen Vertrages leisten?

Kapital benötigt Zeit, um sich zu entwickeln.

Wenn Sie frühzeitig erkennen, dass ein bestehender Vertrag kaum Rendite erwirtschaftet, können Sie prüfen, ob zukünftige Beiträge in einer anderen Struktur wirtschaftlich sinnvoller eingesetzt werden können. Dabei geht es nicht zwangsläufig darum, bestehende Ansprüche aufzugeben. Häufig müssen der vorhandene Vertrag und der zukünftige Vermögensaufbau getrennt betrachtet werden.

Je nach Ausgangssituation können Sachwerte eine ergänzende Rolle spielen. Dazu kann auch physisches Anlagegold gehören.

Gold erwirtschaftet keine laufenden Zinsen oder Dividenden. Es unterliegt Kursschwankungen und bietet keine Garantie für Wertsteigerungen. Gleichzeitig wird physisches Gold häufig zur langfristigen Vermögenssicherung und zur Diversifikation eingesetzt.

Für Privatpersonen gilt nach aktueller deutscher Rechtslage grundsätzlich: Gewinne aus der Veräußerung physischen Goldes können nach Ablauf einer Haltedauer von mehr als einem Jahr außerhalb der Besteuerung nach § 23 EStG liegen. Es fällt dann grundsätzlich keine Abgeltungsteuer auf den Veräußerungsgewinn an. Bei einem Verkauf innerhalb der Jahresfrist oder bei bestimmten Finanzprodukten können andere Regeln gelten.

Genau deshalb kommt es auf die rechtliche und tatsächliche Ausgestaltung an. Nicht jedes Produkt, das „Gold“ im Namen trägt, wird steuerlich wie physisches Gold behandelt.

Legale Alternativen statt pauschaler Steuerversprechen

Es gibt gesetzeskonforme Möglichkeiten des Vermögensaufbaus, bei denen Gewinne unter bestimmten Voraussetzungen nicht der Abgeltungsteuer unterliegen oder nach Ablauf gesetzlicher Haltefristen nicht einkommensteuerpflichtig sind.

Solche Vorteile sind keine Gesetzeslücke und kein Trick. Sie ergeben sich aus den geltenden steuerlichen Regelungen.

Trotzdem sollte niemand pauschal behaupten, eine Geldanlage sei grundsätzlich oder für jeden Anleger steuerfrei. Entscheidend sind immer:

• die konkrete Anlageform
• die Eigentumsstruktur
• die Haltedauer
• die Art der Veräußerung
• die persönliche steuerliche Situation
• mögliche zukünftige Gesetzesänderungen

AURUM Business Consulting zeigt Ihnen deshalb nicht einfach irgendein Ersatzprodukt. Wir analysieren zunächst, welche Belastungen und Schwächen Ihr bestehender bAV-Vertrag tatsächlich aufweist und welche rechtlich zulässigen Alternativen zu Ihren Zielen passen können.

Lassen Sie Ihre bAV prüfen, bevor die Auszahlung Sie überrascht

Ihre betriebliche Altersvorsorge begleitet Sie möglicherweise über einen großen Teil Ihres Berufslebens. Sie sollten deshalb genau wissen, was am Ende davon übrig bleibt.

Nicht die Hochrechnung des Versicherers entscheidet über Ihren Lebensstandard im Ruhestand, sondern der Betrag, der nach Kosten, Steuern, möglichen Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträgen sowie dem Kaufkraftverlust tatsächlich zur Verfügung steht.

Eine bAV-Bestandsanalyse schafft Klarheit über:

• die bisherige Entwicklung Ihres Vertrages
• die garantierte und prognostizierte Auszahlung
• die voraussichtlichen Abzüge
• die reale Kaufkraft der späteren Leistung
• bestehende Handlungsoptionen
• mögliche Alternativen für Ihren zukünftigen Vermögensaufbau

Warten Sie nicht bis zur ersten Auszahlungsmitteilung.

Lassen Sie heute prüfen, ob Ihre betriebliche Altersvorsorge noch zu Ihren finanziellen Zielen passt und welche Möglichkeiten Sie haben, Ihr Vermögen langfristig, gesetzeskonform und substanzorientiert weiterzuentwickeln.
JETZT ERSTGESPRÄCH VEREINBAREN

PERSÖNLICHE BAV-ANALYSE

Ihr Ergebnis wirft Fragen auf? Lassen Sie Ihren Vertrag professionell prüfen. Wir analysieren Ihre betriebliche Altersvorsorge und zeigen Ihnen verständlich, welche Möglichkeiten wirtschaftlich und rechtlich infrage kommen.

Wir prüfen unter anderem:

✓ den aktuellen Vertrags- und Rückkaufswert
✓ die garantierte und prognostizierte Auszahlung
✓ mögliche Steuern und Sozialabgaben
✓ Kosten, Garantien und bisherige Vertragsentwicklung
✓ Möglichkeiten einer vorzeitigen Beendigung
✓ sinnvolle Alternativen für den weiteren Vermögensaufbau
Wobei dürfen wir Sie unterstützen?*
Mit dem Absenden des Formulars werden Ihre Angaben zur Bearbeitung Ihrer Anfrage verarbeitet. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
Unverbindlich. Vertraulich. Persönlich.
AURUM Business® unterstützt Unternehmen dabei, ihr volles Potenzial zu entfalten. Strategisch, individuell und mit einem klaren Fokus auf nachhaltigen Erfolg.
LEISTUNGEN
SEO-Agentur
VERTRAUEN. DISKRET. INDIVIDUELL
Ihr Erfolg ist unser Anspruch.
© 2026 | AURUM Business® Consulting
Aurumbusiness.de
Datenschutz-Übersicht

Diese Website verwendet Cookies, damit wir dir die bestmögliche Benutzererfahrung bieten können. Cookie-Informationen werden in deinem Browser gespeichert und führen Funktionen aus, wie das Wiedererkennen von dir, wenn du auf unsere Website zurückkehrst, und hilft unserem Team zu verstehen, welche Abschnitte der Website für dich am interessantesten und nützlichsten sind.