Bestehende bAV umwandeln: Wenn die Betriebsrente nicht das leistet, was sie versprochen hatte

Eine betriebliche Altersversorgung wird häufig einmal eingerichtet – und danach über Jahre oder sogar Jahrzehnte kaum noch hinterfragt. Monat für Monat fließen Beiträge in den bestehenden Vertrag. Auf der Gehaltsabrechnung erscheint die Entgeltumwandlung, der Arbeitgeber führt den Beitrag ab und irgendwann im Ruhestand soll daraus eine zusätzliche Versorgung entstehen.

Doch nur weil eine bAV vor zehn oder fünfzehn Jahren abgeschlossen wurde, bedeutet das nicht automatisch, dass sie heute noch die richtige Lösung ist.

Kostenstrukturen verändern sich. Kapitalanlagen entwickeln sich anders als erwartet. Arbeitnehmer wechseln den Arbeitgeber. Persönliche Einkommen steigen. Gesetzliche Rahmenbedingungen verändern sich. Und vor allem rückt irgendwann eine Frage stärker in den Mittelpunkt, die beim ursprünglichen Abschluss häufig kaum Beachtung gefunden hat:
  • Unabhängige Analyse
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  • Individuelle Handlungsempfehlungen
  • Langfristige Begleitung

Was bleibt von der versprochenen Betriebsrente nach Kosten, Steuern und möglichen Sozialabgaben tatsächlich übrig?

Eine bestehende bAV sollte deshalb nicht allein danach beurteilt werden, welche Leistung ursprünglich einmal prognostiziert wurde. Entscheidend ist, was bis heute tatsächlich aufgebaut wurde, welche Verpflichtungen noch bestehen und welche wirtschaftlichen Folgen eine Fortführung bis zum Renteneintritt haben kann.

Genau hier setzt eine professionelle bAV-Bestandsanalyse an.

Reicht die Performance Ihrer bAV für die späteren Belastungen bei Rentenbeginn?
Sie möchten wissen, ob sich Ihre aktuelle betriebliche Altersversorgung noch lohnt? Wir prüfen, ob Kosten und Wertentwicklung in einem sinnvollen Verhältnis stehen – und ob die erzielte Performance ausreicht, um spätere Einkommensteuer sowie mögliche Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge wirtschaftlich aufzufangen.

Warum bestehende bAV-Verträge überprüft werden sollten

Bei einer klassischen betrieblichen Altersversorgung liegt der Abschluss häufig viele Jahre zurück. Damals standen vor allem die unmittelbaren Vorteile der Entgeltumwandlung im Vordergrund: Ein Teil des Bruttogehalts wird für die Altersversorgung eingesetzt, wodurch innerhalb der gesetzlichen Grenzen zunächst weniger Lohnsteuer und teilweise weniger Sozialversicherungsbeiträge anfallen. Das klingt attraktiv.

Es beantwortet allerdings noch nicht die entscheidende Frage, ob der Vertrag über seine gesamte Laufzeit wirtschaftlich sinnvoll ist. Eine vollständige Betrachtung beginnt deshalb nicht mit der monatlichen Steuerersparnis, sondern mit einer Gegenüberstellung:

Wie viel wurde insgesamt eingezahlt? Wie hoch ist der aktuelle Vertragswert? Welche garantierte Leistung besteht? Welche Leistung wird lediglich prognostiziert? Welche Kosten fallen noch an? Und welche Belastungen entstehen später?

Erst wenn diese Zahlen gemeinsam betrachtet werden, lässt sich beurteilen, ob eine bestehende Versorgung tatsächlich weitergeführt werden sollte.

Abschlusskosten, Verwaltungskosten und die Frage: Wie viel arbeitet wirklich für Sie?

Versicherungsbasierte Altersvorsorge verursacht Kosten. Dazu können Abschluss- und Vertriebskosten, laufende Verwaltungskosten sowie Kosten innerhalb der Kapitalanlage kommen.

Das Problem besteht weniger darin, dass Kosten grundsätzlich existieren. Entscheidend ist vielmehr, wie stark sie sich über Jahrzehnte auf den tatsächlichen Vermögensaufbau auswirken.

Gerade bei älteren Verträgen lohnt deshalb ein Blick auf die bisherige Entwicklung. Arbeitnehmer sehen häufig lediglich den monatlichen Beitrag. Aussagekräftiger ist jedoch die Gegenüberstellung von eingezahltem Kapital und vorhandenem Vertragswert.

Wer beispielsweise über Jahre mehrere hundert Euro monatlich in eine Versorgung eingezahlt hat, sollte wissen, welcher Betrag davon heute tatsächlich vorhanden ist und welcher Teil für Kosten, Risikoabsicherungen oder andere Vertragsbestandteile verwendet wurde. Denn am Ende zählt nicht die Summe der Beiträge auf der Gehaltsabrechnung. Entscheidend ist das Kapital, das tatsächlich für die spätere Versorgung arbeitet.

Eine fondsgebundene bAV ist nicht automatisch die bessere bAV

Als Antwort auf die niedrigen Garantiezinsen klassischer Versicherungen wurden in den vergangenen Jahren immer häufiger fondsgebundene Versorgungslösungen angeboten. Aktienfonds und ETFs sollen höhere Renditechancen ermöglichen und langfristig bessere Ergebnisse erzielen.

Grundsätzlich kann eine Beteiligung an den Kapitalmärkten sinnvoll sein. Sie löst jedoch nicht automatisch jedes Problem einer bestehenden Altersversorgung. Bei einer langfristigen Versorgung muss beispielsweise berücksichtigt werden, wie hoch das tatsächliche Risiko ist, welche Garantien bestehen, welche Kosten innerhalb des Vertrags anfallen und wie stark das Ergebnis vom Zeitpunkt des Renteneintritts abhängig sein kann.

Eine Anlageentscheidung, die mit 35 Jahren vertretbar erscheint, kann mit 62 Jahren vollkommen anders beurteilt werden. Problematisch wird es insbesondere dann, wenn sich erst wenige Jahre vor Rentenbeginn herausstellt, dass die ursprünglich gewählte Kapitalanlage nicht zur tatsächlichen Risikobereitschaft oder zum benötigten Versorgungskapital passt.

Deshalb lautet die richtige Frage nicht: Versicherung oder Fonds?

Sondern:

Welche Vermögens- und Versorgungsstruktur passt langfristig zu meiner persönlichen Situation?

Steuerersparnis heute – wie groß ist der Vorteil tatsächlich?

Einer der wichtigsten Verkaufsgründe der Entgeltumwandlung ist die steuerliche und teilweise sozialversicherungsrechtliche Entlastung während des Berufslebens.

Das klingt zunächst nach einem erheblichen Vorteil: Ein Teil des Bruttogehalts fließt direkt in die betriebliche Altersversorgung und wird innerhalb der gesetzlichen Grenzen nicht wie normal ausgezahltes Gehalt behandelt.

Der entscheidende Punkt ist jedoch: Die Einzahlung von beispielsweise 200 oder 300 Euro bedeutet nicht, dass der Arbeitnehmer diesen Betrag tatsächlich jeden Monat an Steuern „spart“.

Gespart wird lediglich die Steuer- und gegebenenfalls Sozialabgabenbelastung, die auf diesen umgewandelten Teil des Gehalts angefallen wäre. Wie hoch dieser Vorteil konkret ausfällt, hängt vom Einkommen, Grenzsteuersatz und der individuellen Sozialversicherungssituation ab.

Aus einem monatlichen bAV-Beitrag von 300 Euro wird deshalb nicht automatisch eine monatliche Ersparnis von 300 Euro.

Der Arbeitnehmer verzichtet auf einen Teil seines Bruttogehalts und erhält dafür lediglich eine reduzierte Nettobelastung.

Genau diese Darstellung führt psychologisch schnell zu dem Eindruck, der Staat würde einen erheblichen Teil der Altersvorsorge finanzieren.

Tatsächlich handelt es sich jedoch zu einem beträchtlichen Teil um eine Verschiebung von Belastungen in eine spätere Lebensphase.

Denn bei vielen steuerlich geförderten bAV-Modellen werden die Leistungen im Ruhestand nachgelagert besteuert. Zusätzlich können bei gesetzlich Versicherten Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge auf die Betriebsrente relevant werden. Das Bundesfinanzministerium beschreibt dieses Prinzip ausdrücklich: Während der Ansparphase erfolgt die Einzahlung innerhalb bestimmter Grenzen steuer- und abgabenbegünstigt, während auf die spätere Auszahlung Steuern und Sozialabgaben anfallen können.

Damit stellt sich eine wesentlich wichtigere Frage als:

„Wie viel spare ich heute auf meiner Gehaltsabrechnung?“

Nämlich:

„Wie groß ist mein tatsächlicher Vorteil über die gesamte Laufzeit – nach Kosten, geringeren Sozialversicherungsbeiträgen während des Berufslebens, späterer Besteuerung und möglichen Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträgen?“

Die vermeintliche Ersparnis hat außerdem eine Nebenwirkung

Wer durch Entgeltumwandlung weniger sozialversicherungspflichtiges Einkommen erhält, zahlt auf diesen Teil des Einkommens auch weniger Beiträge in die Sozialversicherung.

Das spart heute Geld.

Es kann aber gleichzeitig dazu führen, dass bestimmte spätere Ansprüche geringer ausfallen. Die Deutsche Rentenversicherung weist insbesondere darauf hin, dass sich die Entgeltumwandlung auf die Höhe der gesetzlichen Rente auswirken kann.

Damit entsteht eine interessante wirtschaftliche Situation:

Ein Teil der heutigen Entlastung wird dadurch erkauft, dass weniger Einkommen in den Sozialversicherungssystemen berücksichtigt wird.

Auch deshalb reicht es nicht, lediglich auf die Nettodifferenz der aktuellen Gehaltsabrechnung zu schauen.

Ein Fördermodell ist noch kein Renditemodell

Die staatliche Förderung macht eine bAV nicht automatisch wirtschaftlich attraktiv.

Sie verbessert zunächst die Bedingungen, unter denen Geld in eine bestimmte Vorsorgestruktur eingebracht werden kann.

Ob daraus am Ende eine gute Altersversorgung entsteht, hängt jedoch von ganz anderen Faktoren ab:

Kosten, Rendite, Laufzeit, Arbeitgeberzuschuss, Vertragsgestaltung, spätere Besteuerung und Sozialabgaben.

Ein kleiner Vorteil beim Einstieg kann über Jahrzehnte wenig bedeuten, wenn gleichzeitig hohe Vertragskosten entstehen, die Kapitalanlage schwach performt und in der Leistungsphase weitere Belastungen hinzukommen.

Oder anders formuliert:

Die entscheidende Frage ist nicht, welche „Rosine“ der Staat während der Ansparphase anbietet. Entscheidend ist, wie viel vom gesamten Kuchen im Ruhestand tatsächlich beim Arbeitnehmer ankommt.

Gerade bei Betriebsrenten ist diese Betrachtung wichtig. Für gesetzlich Krankenversicherte gilt 2026 zwar ein Freibetrag von 197,75 Euro monatlich für Krankenversicherungsbeiträge auf Betriebsrenten; oberhalb davon können jedoch entsprechende Beiträge relevant werden, während die Pflegeversicherung gesondert betrachtet werden muss.

Deshalb sollte eine bAV niemals allein mit dem Argument abgeschlossen oder fortgeführt werden:

„Sie sparen heute Steuern.“

Die bessere Frage lautet:

Was kostet mich diese Steuerersparnis über die gesamte Laufzeit – und was bleibt von meiner Versorgung später netto übrig?

Das ist aus meiner Sicht die deutlich stärkere Argumentation. Sie transportiert genau deinen Gedanken vom „Lockmittel während der Ansparphase“, ohne eine schwer belegbare Behauptung daraus zu machen, der Staat sei immer der einzige Gewinner. Gleichzeitig können wir später sogar eine kleine Beispielrechnung „300 € bAV-Beitrag: Was spare ich heute wirklich?“ direkt in diesen Abschnitt einbauen. Das wäre hier wahrscheinlich wirkungsvoller als noch mehr Fließtext.

Was sagen die Versicherungsunternehmen bei frühzeitiger Kündigung? „Ihnen ist schon klar, dass Sie darauf Einkommensteuer zahlen müssen?“

Genau diese Situation erleben wir häufig. Unsere Kunden werden mit diesen alarmierenden Worten angesprochen durch die Versicherungen. Als ich meine eigene betriebliche Altersversorgung beendet habe, wies mich die Mitarbeiterin der Versicherung ausdrücklich darauf hin:

„Ihnen ist klar, dass Sie auf den ausgezahlten Betrag Einkommensteuer zahlen müssen?“

Meine Antwort darauf war sinngemäß:

Lieber zahle ich die Steuer heute als später.

Für meine persönliche Situation war die Überlegung nachvollziehbar: Meine damalige steuerliche Belastung war geringer als die Belastung, die ich für meine spätere Einkommenssituation erwartet habe. Gleichzeitig lag noch ein langer Anlagezeitraum vor mir. Das verfügbare Kapital konnte also neu strukturiert und über viele Jahre anderweitig für den Vermögensaufbau eingesetzt werden.

Das bedeutet ausdrücklich nicht, dass eine vorzeitige Beendigung oder Auszahlung einer bAV für jeden Arbeitnehmer steuerlich sinnvoll ist. Vertragsart, Durchführungsweg und individuelle Situation können zu vollkommen unterschiedlichen Ergebnissen führen.

Die Erfahrung zeigt aber einen wichtigen Denkfehler:

Eine Steuerzahlung heute ist nicht automatisch schlechter als eine Steuerzahlung in zwanzig oder dreißig Jahren. ntscheidend ist die Gesamtbetrachtung.

Wie hoch ist die Steuer heute? Welche Steuerbelastung wird später erwartet? Tendenziell und historisch gesehen steigt die Steuerbelastung stetig. Wie lange könnte das verfügbare Kapital anschließend neu investiert werden? Welche Kosten würden bei Fortführung des bestehenden Vertrags noch entstehen? Und welche Abgaben wären später auf die Leistung zu berücksichtigen? Wer diese Fragen nicht beantwortet, betrachtet nur einen kleinen Teil der tatsächlichen Altersvorsorge.

Kranken- und Pflegeversicherung: Die zweite Seite der Betriebsrente

Neben der Einkommensteuer kann bei Betriebsrenten für gesetzlich Krankenversicherte auch die Kranken- und Pflegeversicherung eine wichtige Rolle spielen. Für versicherungspflichtige Mitglieder der gesetzlichen Krankenversicherung gilt 2026 bei Betriebsrenten ein monatlicher Freibetrag von 197,75 Euro für die Krankenversicherung. Erst der darüberliegende Teil wird insoweit für die Krankenversicherungsbeiträge herangezogen. Bei mehreren Betriebsrenten steht der Freibetrag insgesamt nur einmal zur Verfügung.

Die Pflegeversicherung ist davon gesondert zu betrachten. Der allgemeine Beitragssatz beträgt derzeit 3,6 Prozent; abhängig insbesondere vom Kinderstatus können sich Abweichungen ergeben. Genau deshalb reicht es nicht, auf eine prognostizierte Betriebsrente zu schauen. Eine versprochene Leistung von beispielsweise 500 Euro monatlich bedeutet nicht automatisch, dass 500 Euro zusätzlich für den Lebensunterhalt zur Verfügung stehen. Einen Blick auf eine Berechnung der Netto-Brutto Rente macht durchaus Sinn.

Die Leistung Ihrer bAV ist nicht automatisch der Betrag, der Ihnen im Ruhestand tatsächlich zur Verfügung steht. Bei gesetzlich Versicherten können auf Betriebsrenten oberhalb des geltenden Freibetrags derzeit 14,6 % Krankenversicherung zzgl. kassenindividuellem Zusatzbeitrag anfallen. Hinzu kommen grundsätzlich 3,6 % Pflegeversicherung und abhängig von Ihrem gesamten steuerpflichtigen Einkommen Einkommensteuer mit einem tariflichen Steuersatz von 14 % bis 45 %.

Bei einer beispielhaften 100.000 € Kapitalauszahlung sind das ca. −37.694 € Einkommensteuer, Kankenversicherung über 10 Jahre verteilt: ca. −13.347 € (Für die Modellrechnung gerechnet mit 14,6 % allgemeinem Beitragssatz + 2,9 % durchschnittlichem Zusatzbeitrag 2026 sowie dem KV-Freibetrag von 197,75 € monatlich). Pflegeversicherung über 10 Jahre: ca. −3.600 €
Modellannahme: 3,6 % Pflegeversicherungsbeitrag. Für Kinderlose kann die Belastung höher ausfallen.

Verbleibend nach diesen Modellbelastungen: ca. 45.359 €

UNSERE BERATUNGSPROZESS

Von der ersten Analyse bis zur langfristigen Begleitung begleiten wir Sie mit einem klar strukturierten Beratungsprozess.

STEP 01

STRATEGIEGESPRÄCH
Lernen Sie uns und Ihr Entwicklungspotenzial in einem kostenfreien Erstgespräch kennen.

STEP 02

ANALYSE & POTENZIALBEWERTUNG
Wir analysieren bestehende Strukturen und identifizieren konkrete Entwicklungspotenziale.

STEP 03

LÖSUNGSKONZEPT
Gemeinsam entwickeln wir eine nachhaltige Strategie mit konkreten Handlungsempfehlungen.

STEP 04

UMSETZUNG
Wir begleiten die strukturierte und professionelle Umsetzung der empfohlenen Maßnahmen.

STEP 05

LANGFRISTIGE BEGLEITUNG
Auch nach Projektabschluss stehen wir Ihnen als langfristiger Ansprechpartner zur Seite.

Kann man eine bestehende bAV überhaupt kündigen?

Rund um dieses Thema hält sich eine sehr pauschale Aussage: „Eine betriebliche Altersvorsorge kann man nicht kündigen.“ Diese Aussage von Versicherungsunternehmen ist schlichtweg falsch.

Das Betriebsrentengesetz kennt ausdrücklich unterschiedliche Möglichkeiten im Umgang mit bestehenden Anwartschaften, darunter unter bestimmten Voraussetzungen Übertragung und Abfindung. Gleichzeitig bedeutet eine Kündigung eines zugrunde liegenden Versicherungsvertrags nicht automatisch, dass das vorhandene Kapital frei an den Arbeitnehmer ausgezahlt werden kann. Bei unverfallbaren Anwartschaften gelten besondere gesetzliche Vorgaben.

Deshalb muss zwischen mehreren Vorgängen unterschieden werden:

Kündigung eines Versicherungsvertrags
Beitragsfreistellung
Übertragung des Versorgungskapitals
Übernahme der Versorgungszusage
Abfindung einer Anwartschaft
Änderung beziehungsweise Neuordnung einer Versorgung
Fortführung durch einen neuen Arbeitgeber

Welche Möglichkeit besteht, hängt unter anderem vom Durchführungsweg, der konkreten Zusage, dem Versicherungsvertrag, der Finanzierung und der Frage ab, ob bereits eine unverfallbare Anwartschaft besteht. Die pauschale Antwort „geht nicht“ ist deshalb genauso wenig hilfreich wie die pauschale Aussage „jede bAV lässt sich problemlos auszahlen“. Eine bestehende Versorgung muss zunächst geprüft werden.
Unverbindlich. Vertraulich. Auf den Punkt.

Was passiert mit der bAV beim Arbeitgeberwechsel?

Spätestens beim Wechsel des Arbeitgebers zeigt sich, wie flexibel eine betriebliche Altersversorgung tatsächlich ist.

Das Betriebsrentengesetz sieht verschiedene Möglichkeiten vor. Nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses können sich Arbeitnehmer, ehemaliger Arbeitgeber und neuer Arbeitgeber beispielsweise darauf einigen, dass der neue Arbeitgeber die bisherige Zusage übernimmt oder der Wert der Anwartschaft auf eine neue Versorgung übertragen wird. Unter bestimmten Voraussetzungen besteht darüber hinaus ein Anspruch auf Übertragung.

Auch die Deutsche Rentenversicherung weist darauf hin, dass beim Arbeitgeberwechsel grundsätzlich zwischen der Übernahme einer bestehenden Zusage und der Übertragung des Versorgungskapitals unterschieden werden kann. Sie macht ebenfalls darauf aufmerksam, dass bei einer neuen Versorgung erneut Abschlusskosten entstehen können.

Genau hier zeigt sich ein häufig unterschätztes Problem: Eine bAV ist nicht nur ein Versicherungsvertrag. Hinter dem Vertrag steht eine arbeitsrechtliche Versorgungszusage. Und diese Unterscheidung ist vor allem für Arbeitgeber entscheidend.

Warum eine bestehende bAV auch für Arbeitgeber zum Problem werden kann

Viele Unternehmen betrachten ihre betriebliche Altersversorgung hauptsächlich administrativ: Der Arbeitnehmer wählt eine Versorgung, der Arbeitgeber führt die Beiträge ab und der Versicherer kümmert sich später um die Leistung.

Arbeitsrechtlich ist die Situation jedoch komplexer. Das Betriebsrentengesetz bestimmt, dass der Arbeitgeber grundsätzlich für die zugesagten Leistungen einzustehen hat, auch wenn die Durchführung der Versorgung über einen externen Versorgungsträger erfolgt. Diese sogenannte Einstandspflicht ist in § 1 BetrAVG verankert.

Für Unternehmen ergibt sich daraus eine entscheidende Unterscheidung: Versicherungsvertrag und Versorgungszusage sind nicht dasselbe. Deshalb sollte bei bestehenden Versorgungssystemen nicht ausschließlich geprüft werden, welchen Wert eine Versicherung aktuell ausweist, sondern auch, was dem Arbeitnehmer arbeitsrechtlich zugesagt wurde.

Wenn zwischen der zugesagten Versorgung und der tatsächlich vom Versorgungsträger erbrachten Leistung eine Differenz entsteht, kann die Einstandspflicht des Arbeitgebers relevant werden. Auch Industrie- und Handelskammern weisen deshalb auf mögliche Arbeitgeberhaftungsrisiken bei fehlerhaft eingerichteten oder verwalteten betrieblichen Versorgungssystemen hin.

Vertragswert ist nicht automatisch Versorgungswert

Besonders interessant wird eine Bestandsanalyse deshalb, wenn verschiedene Werte nebeneinandergelegt werden. Bei einer bestehenden bAV können beispielsweise relevant sein:

  • Summe der bisher eingebrachten Beiträge
  • aktuelles Vertrags- beziehungsweise Deckungskapital
  • garantierte Ablaufleistung
  • prognostizierte Ablaufleistung
  • arbeitsrechtlich zugesagte Leistung

Diese Zahlen müssen nicht identisch sein. Gerade in den ersten Vertragsjahren kann der vorhandene Vertragswert aufgrund von Kosten oder anderen Vertragsbestandteilen deutlich von den bislang eingebrachten Beiträgen abweichen.

Für Arbeitgeber kommt eine weitere Ebene hinzu: Nicht allein der Versicherungsvertrag entscheidet über die Verpflichtung gegenüber dem Mitarbeiter, sondern die zugrunde liegende Versorgungszusage. Deshalb sollte insbesondere bei Arbeitgeberwechseln, Umstrukturierungen oder der Neuordnung einer bestehenden bAV geprüft werden, ob Versicherung und Versorgungszusage wirtschaftlich und rechtlich tatsächlich zusammenpassen.

  • WICHTIG
Eine alte bAV verschwindet nicht einfach mit dem Mitarbeiter. Stimmen Vertragswert und zugesagte Versorgung nicht überein, können insbesondere bei Arbeitgeberwechseln finanzielle Verpflichtungen beim Unternehmen zurückbleiben. Was wie ein Versicherungsvertrag aussieht, kann damit schnell zum Haftungs- und Kostenrisiko werden.

Bevor Sie weitere Jahre einzahlen, sollten Sie wissen, was Ihr Vertrag tatsächlich leistet

Eine betriebliche Altersversorgung läuft häufig mehrere Jahrzehnte. Schon kleine Unterschiede bei Kosten, Rendite, Steuern oder späteren Abgaben können deshalb langfristig erhebliche Auswirkungen haben. Trotzdem werden viele Verträge nach dem Abschluss nie wieder grundlegend analysiert.

Das möchten wir ändern. AURUM Business Consulting betrachtet bestehende betriebliche Versorgungen sowohl aus Sicht des Arbeitnehmers als auch aus Sicht des Unternehmens. Dabei stehen nicht einzelne Versicherungsprodukte im Mittelpunkt, sondern die wirtschaftliche Frage:

Ist die vorhandene Versorgung heute noch die beste Lösung für Ihre Situation?

Wenn nicht, prüfen wir gemeinsam, welche Alternativen bestehen und wie eine bestehende Versorgung sinnvoll neu strukturiert werden kann.

Lassen Sie Ihre bestehende bAV professionell prüfen

Sie besitzen bereits eine betriebliche Altersversorgung oder haben als Unternehmen mehrere bestehende Versorgungsverträge? Dann lassen Sie zunächst den Bestand prüfen, bevor weitere Beiträge über Jahre in eine Struktur fließen, deren tatsächliche Kosten, Verpflichtungen und spätere Nettowirkung möglicherweise nicht vollständig bekannt sind.

Wann sollte eine bestehende bAV unbedingt überprüft werden?

Eine bestehende bAV einfach bis zum Rentenbeginn weiterlaufen zu lassen, kann für Arbeitnehmer und Arbeitgeber teuer werden.

Denn bei einer betrieblichen Altersversorgung treffen gleich mehrere Risiken aufeinander: Vertragswert und tatsächliche Versorgungszusage können auseinanderfallen, beim Arbeitgeberwechsel entstehen zusätzliche rechtliche und wirtschaftliche Fragestellungen und der Arbeitgeber bleibt für zugesagte Leistungen grundsätzlich in der Verantwortung. Das Betriebsrentengesetz verpflichtet ihn grundsätzlich, für die von ihm zugesagte Versorgung einzustehen – auch wenn ein externer Versorgungsträger eingeschaltet wurde.

Für Arbeitnehmer kommt ein weiteres Problem hinzu, das sich innerhalb einer klassischen steuerlich geförderten bAV nicht einfach wegdiskutieren lässt: Die Entlastung findet während des Berufslebens statt, die Belastung folgt später. Leistungen aus Pensionsfonds, Pensionskassen und Direktversicherungen unterliegen bei entsprechender Förderung grundsätzlich der nachgelagerten Besteuerung. Bei gesetzlich Versicherten können darüber hinaus Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge auf die Betriebsrente anfallen.

Damit sollte die Frage nicht lauten:

„Warum sollte ich einen bestehenden Vertrag verändern, wenn er doch irgendwie läuft?“

Sondern:

„Warum sollte ich weitere zehn, zwanzig oder dreißig Jahre in eine Versorgung einzahlen, ohne vorher zu prüfen, was davon später tatsächlich netto übrig bleibt?“

Eine Überprüfung ist deshalb insbesondere angebracht, wenn:

  • der Vertragswert deutlich hinter den Erwartungen zurückbleibt,
  • Kosten und laufende Belastungen nicht transparent nachvollziehbar sind,
  • die prognostizierte Leistung in den vergangenen Jahren gesunken ist,
  • der Arbeitgeber gewechselt wurde oder ein Wechsel bevorsteht,
  • mehrere alte bAV-Verträge nebeneinander bestehen,
  • niemand den Vertrag während der Laufzeit aktiv betreut,
  • die Kapitalanlage nicht mehr zur persönlichen Lebens- und Risikosituation passt,
  • spätere Einkommensteuer sowie Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge bei der ursprünglichen Entscheidung kaum berücksichtigt wurden,
  • unklar ist, welche arbeitsrechtliche Versorgungszusage tatsächlich besteht,
  • Vertragswert und zugesagte Versorgung nicht sauber zusammenpassen,
  • oder ein Unternehmen historisch gewachsene Versorgungssysteme übernommen hat, deren tatsächliche Verpflichtungen nicht mehr transparent sind.

Eine bestehende bAV sollte deshalb nicht aus Gewohnheit fortgeführt werden. Kündigung, Beitragsfreistellung, Übertragung oder eine grundlegende Neuordnung sollten zumindest geprüft werden, bevor weitere Beiträge in die bestehende Struktur fließen.

Die Förderung während der Ansparphase ist nur die halbe Rechnung.
Was heute steuer- und teilweise sozialabgabenbegünstigt aufgebaut wird, kann später der Einkommensteuer sowie Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträgen unterliegen. Gleichzeitig trägt der Arbeitgeber Verantwortung für seine Versorgungszusage. Deshalb sollte eine bestehende bAV nicht erst beim Rentenbeginn oder beim Arbeitgeberwechsel überprüft werden – sondern solange noch Zeit zum Handeln besteht.

Was sollte eine moderne Versorgung besser machen als die bestehdende betriebliche Altersvorsorge?

Eine moderne Versorgung sollte nicht nur Beiträge verwalten oder steuerliche Vorteile während der Ansparphase versprechen. Ihr eigentliches Ziel muss sein, langfristig Vermögen aufzubauen und dabei möglichst wenig Substanz durch Kosten, Steuern und spätere Abgaben zu verlieren.

Entscheidend ist deshalb nicht, wie attraktiv eine Versorgung auf der heutigen Gehaltsabrechnung aussieht. Entscheidend ist, wie viel Vermögen dem Arbeitnehmer am Ende tatsächlich zur Verfügung steht.

Genau hier unterscheiden sich moderne Vermögensaufbau-Methoden von vielen klassischen Versorgungslösungen. Statt hohe Abschlusskosten, schwer nachvollziehbare Gebührenstrukturen und eine spätere Belastung erst kurz vor Rentenbeginn sichtbar werden zu lassen, sollte die gesamte Vermögensstrategie von Beginn an auf das tatsächliche Nettoergebnis ausgerichtet sein.

Wie kann Vermögen so aufgebaut werden, dass möglichst viel davon langfristig beim Menschen selbst bleibt? Eine zeitgemäße Versorgung sollte deshalb möglichst:

  1. geringe und transparente Kosten verursachen,
  2. den tatsächlichen Vermögensaufbau in den Mittelpunkt stellen,
  3. steuerliche Konsequenzen bereits heute berücksichtigen,
  4. spätere Belastungen möglichst reduzieren oder vermeiden,
  5. während der gesamten Laufzeit professionell begleitet werden,
  6. flexibel auf Veränderungen im Berufs- und Privatleben reagieren können,
  7. und nicht erst beim Renteneintritt zeigen, welche Abzüge tatsächlich entstehen.

Wir beschäftigen uns deshalb nicht ausschließlich mit klassischen Versicherungsprodukten, sondern mit modernen und langfristig tragfähigen Methoden des Vermögensaufbaus, die je nach persönlicher Situation deutliche strukturelle Vorteile bieten können.

Das Ziel ist dabei während des Berufslebens Vermögen aufzubauen und beim Renteneintritt nicht feststellen zu müssen, dass ein erheblicher Teil davon durch Kosten, Steuern und Abgaben wieder verloren geht. Eine gute Versorgung sollte deshalb nicht nur einen möglichst hohen Vertragswert erzeugen. Sie sollte einen entspannten Renteneintritt ermöglichen, weil das aufgebaute Vermögen tatsächlich verfügbar ist und nicht erst durch eine Kette unerwarteter Belastungen geschmälert wird. Nicht die höchste Förderung während der Ansparphase entscheidet über eine gute Altersversorgung, sondern das Vermögen, das Ihnen am Ende tatsächlich netto gehört.

Häufige Fragen zur Umwandlung einer bestehenden bAV

Je nach Durchführungsweg und Vertragsgestaltung bestehen verschiedene Möglichkeiten. Dazu können unter anderem Fortführung, Beitragsfreistellung, Übertragung oder eine Neuordnung der Versorgung gehören. Entscheidend ist die individuelle Vertrags- und Versorgungssituation.

Die pauschale Aussage, eine bAV könne grundsätzlich nicht gekündigt werden, greift zu kurz. Allerdings bedeutet eine Kündigung nicht automatisch, dass das vorhandene Kapital frei an den Arbeitnehmer ausgezahlt wird. Insbesondere bei unverfallbaren Anwartschaften gelten die Vorschriften des Betriebsrentengesetzes. Deshalb muss vor einer Entscheidung geprüft werden, welche Folgen eine Kündigung im konkreten Fall tatsächlich hätte.

In vielen Versorgungskonstellationen ist eine Beitragsfreistellung grundsätzlich möglich. Welche Auswirkungen diese auf Garantien, Leistungen und die spätere Versorgung hat, hängt jedoch vom konkreten Vertrag ab.

Das Betriebsrentengesetz sieht unter bestimmten Voraussetzungen eine Übertragung unverfallbarer Anwartschaften vor. Außerdem können sich alter Arbeitgeber, neuer Arbeitgeber und Arbeitnehmer auf eine Übernahme beziehungsweise Übertragung verständigen.

Nicht zwingend. Zwischen der Übernahme einer bestehenden Versorgungszusage, der Übertragung eines Versorgungskapitals und einer neuen Versorgung muss unterschieden werden. Die konkrete Möglichkeit hängt vom Durchführungsweg und den gesetzlichen Voraussetzungen ab.

Bei vielen steuerlich geförderten Formen der bAV werden die späteren Leistungen nachgelagert besteuert. Wie hoch die tatsächliche Einkommensteuer ausfällt, hängt von der konkreten Versorgung und der persönlichen Einkommenssituation im Ruhestand ab.

Bei gesetzlich versicherten Betriebsrentnern können Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge auf Versorgungsbezüge anfallen. Für die Krankenversicherung besteht 2026 bei Betriebsrenten ein monatlicher Freibetrag von 197,75 Euro. Die konkrete Belastung hängt unter anderem vom Versicherungsstatus und der Höhe der Versorgungsbezüge ab.

Eine Prüfung kann insbesondere bei Arbeitgeberwechsel, mehreren alten Verträgen, unklaren Kosten, enttäuschender Wertentwicklung, geänderten Lebensumständen oder Zweifeln an der späteren Nettowirkung sinnvoll sein. Auch Unternehmen sollten historisch gewachsene Versorgungssysteme regelmäßig daraufhin überprüfen, welche Zusagen und Verpflichtungen tatsächlich bestehen.

Nein. Ein Austausch ist nur sinnvoll, wenn die neue Struktur nach einer Gesamtbetrachtung tatsächlich Vorteile bietet. Bestehende Garantien, Kosten, steuerliche Folgen und mögliche Nachteile einer Veränderung müssen deshalb vorab berücksichtigt werden. Eine gute Bestandsanalyse beginnt deshalb niemals mit einem neuen Produkt. Sie beginnt mit dem bestehenden Vertrag.
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Eine bestehende betriebliche Altersversorgung sollte nicht nur nach den heutigen Steuervorteilen beurteilt werden. Entscheidend ist, wie viel von Ihrer Versorgung nach Kosten, späterer Einkommensteuer sowie möglichen Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträgen tatsächlich übrig bleibt.

Wir analysieren Ihre bestehende bAV ganzheitlich, ordnen mögliche Risiken ein und zeigen auf, welche Alternativen sinnvoll sein können, um Vermögen langfristig mit möglichst wenig späteren Abzügen aufzubauen.
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