Eine bestehende bAV sollte deshalb nicht allein danach beurteilt werden, welche Leistung ursprünglich einmal prognostiziert wurde. Entscheidend ist, was bis heute tatsächlich aufgebaut wurde, welche Verpflichtungen noch bestehen und welche wirtschaftlichen Folgen eine Fortführung bis zum Renteneintritt haben kann.
Genau hier setzt eine professionelle bAV-Bestandsanalyse an.
Einer der wichtigsten Verkaufsgründe der Entgeltumwandlung ist die steuerliche und teilweise sozialversicherungsrechtliche Entlastung während des Berufslebens.
Das klingt zunächst nach einem erheblichen Vorteil: Ein Teil des Bruttogehalts fließt direkt in die betriebliche Altersversorgung und wird innerhalb der gesetzlichen Grenzen nicht wie normal ausgezahltes Gehalt behandelt.
Der entscheidende Punkt ist jedoch: Die Einzahlung von beispielsweise 200 oder 300 Euro bedeutet nicht, dass der Arbeitnehmer diesen Betrag tatsächlich jeden Monat an Steuern „spart“.
Gespart wird lediglich die Steuer- und gegebenenfalls Sozialabgabenbelastung, die auf diesen umgewandelten Teil des Gehalts angefallen wäre. Wie hoch dieser Vorteil konkret ausfällt, hängt vom Einkommen, Grenzsteuersatz und der individuellen Sozialversicherungssituation ab.
Aus einem monatlichen bAV-Beitrag von 300 Euro wird deshalb nicht automatisch eine monatliche Ersparnis von 300 Euro.
Der Arbeitnehmer verzichtet auf einen Teil seines Bruttogehalts und erhält dafür lediglich eine reduzierte Nettobelastung.
Genau diese Darstellung führt psychologisch schnell zu dem Eindruck, der Staat würde einen erheblichen Teil der Altersvorsorge finanzieren.
Tatsächlich handelt es sich jedoch zu einem beträchtlichen Teil um eine Verschiebung von Belastungen in eine spätere Lebensphase.
Denn bei vielen steuerlich geförderten bAV-Modellen werden die Leistungen im Ruhestand nachgelagert besteuert. Zusätzlich können bei gesetzlich Versicherten Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge auf die Betriebsrente relevant werden. Das Bundesfinanzministerium beschreibt dieses Prinzip ausdrücklich: Während der Ansparphase erfolgt die Einzahlung innerhalb bestimmter Grenzen steuer- und abgabenbegünstigt, während auf die spätere Auszahlung Steuern und Sozialabgaben anfallen können.
Damit stellt sich eine wesentlich wichtigere Frage als:
„Wie viel spare ich heute auf meiner Gehaltsabrechnung?“
Nämlich:
„Wie groß ist mein tatsächlicher Vorteil über die gesamte Laufzeit – nach Kosten, geringeren Sozialversicherungsbeiträgen während des Berufslebens, späterer Besteuerung und möglichen Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträgen?“
Wer durch Entgeltumwandlung weniger sozialversicherungspflichtiges Einkommen erhält, zahlt auf diesen Teil des Einkommens auch weniger Beiträge in die Sozialversicherung.
Das spart heute Geld.
Es kann aber gleichzeitig dazu führen, dass bestimmte spätere Ansprüche geringer ausfallen. Die Deutsche Rentenversicherung weist insbesondere darauf hin, dass sich die Entgeltumwandlung auf die Höhe der gesetzlichen Rente auswirken kann.
Damit entsteht eine interessante wirtschaftliche Situation:
Ein Teil der heutigen Entlastung wird dadurch erkauft, dass weniger Einkommen in den Sozialversicherungssystemen berücksichtigt wird.
Auch deshalb reicht es nicht, lediglich auf die Nettodifferenz der aktuellen Gehaltsabrechnung zu schauen.
Die staatliche Förderung macht eine bAV nicht automatisch wirtschaftlich attraktiv.
Sie verbessert zunächst die Bedingungen, unter denen Geld in eine bestimmte Vorsorgestruktur eingebracht werden kann.
Ob daraus am Ende eine gute Altersversorgung entsteht, hängt jedoch von ganz anderen Faktoren ab:
Kosten, Rendite, Laufzeit, Arbeitgeberzuschuss, Vertragsgestaltung, spätere Besteuerung und Sozialabgaben.
Ein kleiner Vorteil beim Einstieg kann über Jahrzehnte wenig bedeuten, wenn gleichzeitig hohe Vertragskosten entstehen, die Kapitalanlage schwach performt und in der Leistungsphase weitere Belastungen hinzukommen.
Oder anders formuliert:
Die entscheidende Frage ist nicht, welche „Rosine“ der Staat während der Ansparphase anbietet. Entscheidend ist, wie viel vom gesamten Kuchen im Ruhestand tatsächlich beim Arbeitnehmer ankommt.
Gerade bei Betriebsrenten ist diese Betrachtung wichtig. Für gesetzlich Krankenversicherte gilt 2026 zwar ein Freibetrag von 197,75 Euro monatlich für Krankenversicherungsbeiträge auf Betriebsrenten; oberhalb davon können jedoch entsprechende Beiträge relevant werden, während die Pflegeversicherung gesondert betrachtet werden muss.
Deshalb sollte eine bAV niemals allein mit dem Argument abgeschlossen oder fortgeführt werden:
„Sie sparen heute Steuern.“
Die bessere Frage lautet:
Was kostet mich diese Steuerersparnis über die gesamte Laufzeit – und was bleibt von meiner Versorgung später netto übrig?
Das ist aus meiner Sicht die deutlich stärkere Argumentation. Sie transportiert genau deinen Gedanken vom „Lockmittel während der Ansparphase“, ohne eine schwer belegbare Behauptung daraus zu machen, der Staat sei immer der einzige Gewinner. Gleichzeitig können wir später sogar eine kleine Beispielrechnung „300 € bAV-Beitrag: Was spare ich heute wirklich?“ direkt in diesen Abschnitt einbauen. Das wäre hier wahrscheinlich wirkungsvoller als noch mehr Fließtext.
Genau diese Situation erleben wir häufig. Unsere Kunden werden mit diesen alarmierenden Worten angesprochen durch die Versicherungen. Als ich meine eigene betriebliche Altersversorgung beendet habe, wies mich die Mitarbeiterin der Versicherung ausdrücklich darauf hin:
„Ihnen ist klar, dass Sie auf den ausgezahlten Betrag Einkommensteuer zahlen müssen?“
Meine Antwort darauf war sinngemäß:
Lieber zahle ich die Steuer heute als später.
Für meine persönliche Situation war die Überlegung nachvollziehbar: Meine damalige steuerliche Belastung war geringer als die Belastung, die ich für meine spätere Einkommenssituation erwartet habe. Gleichzeitig lag noch ein langer Anlagezeitraum vor mir. Das verfügbare Kapital konnte also neu strukturiert und über viele Jahre anderweitig für den Vermögensaufbau eingesetzt werden.
Das bedeutet ausdrücklich nicht, dass eine vorzeitige Beendigung oder Auszahlung einer bAV für jeden Arbeitnehmer steuerlich sinnvoll ist. Vertragsart, Durchführungsweg und individuelle Situation können zu vollkommen unterschiedlichen Ergebnissen führen.
Die Erfahrung zeigt aber einen wichtigen Denkfehler:
Eine Steuerzahlung heute ist nicht automatisch schlechter als eine Steuerzahlung in zwanzig oder dreißig Jahren. ntscheidend ist die Gesamtbetrachtung.
Wie hoch ist die Steuer heute? Welche Steuerbelastung wird später erwartet? Tendenziell und historisch gesehen steigt die Steuerbelastung stetig. Wie lange könnte das verfügbare Kapital anschließend neu investiert werden? Welche Kosten würden bei Fortführung des bestehenden Vertrags noch entstehen? Und welche Abgaben wären später auf die Leistung zu berücksichtigen? Wer diese Fragen nicht beantwortet, betrachtet nur einen kleinen Teil der tatsächlichen Altersvorsorge.
Neben der Einkommensteuer kann bei Betriebsrenten für gesetzlich Krankenversicherte auch die Kranken- und Pflegeversicherung eine wichtige Rolle spielen. Für versicherungspflichtige Mitglieder der gesetzlichen Krankenversicherung gilt 2026 bei Betriebsrenten ein monatlicher Freibetrag von 197,75 Euro für die Krankenversicherung. Erst der darüberliegende Teil wird insoweit für die Krankenversicherungsbeiträge herangezogen. Bei mehreren Betriebsrenten steht der Freibetrag insgesamt nur einmal zur Verfügung.
Die Pflegeversicherung ist davon gesondert zu betrachten. Der allgemeine Beitragssatz beträgt derzeit 3,6 Prozent; abhängig insbesondere vom Kinderstatus können sich Abweichungen ergeben. Genau deshalb reicht es nicht, auf eine prognostizierte Betriebsrente zu schauen. Eine versprochene Leistung von beispielsweise 500 Euro monatlich bedeutet nicht automatisch, dass 500 Euro zusätzlich für den Lebensunterhalt zur Verfügung stehen. Einen Blick auf eine Berechnung der Netto-Brutto Rente macht durchaus Sinn.
Viele Unternehmen betrachten ihre betriebliche Altersversorgung hauptsächlich administrativ: Der Arbeitnehmer wählt eine Versorgung, der Arbeitgeber führt die Beiträge ab und der Versicherer kümmert sich später um die Leistung.
Arbeitsrechtlich ist die Situation jedoch komplexer. Das Betriebsrentengesetz bestimmt, dass der Arbeitgeber grundsätzlich für die zugesagten Leistungen einzustehen hat, auch wenn die Durchführung der Versorgung über einen externen Versorgungsträger erfolgt. Diese sogenannte Einstandspflicht ist in § 1 BetrAVG verankert.
Für Unternehmen ergibt sich daraus eine entscheidende Unterscheidung: Versicherungsvertrag und Versorgungszusage sind nicht dasselbe. Deshalb sollte bei bestehenden Versorgungssystemen nicht ausschließlich geprüft werden, welchen Wert eine Versicherung aktuell ausweist, sondern auch, was dem Arbeitnehmer arbeitsrechtlich zugesagt wurde.
Wenn zwischen der zugesagten Versorgung und der tatsächlich vom Versorgungsträger erbrachten Leistung eine Differenz entsteht, kann die Einstandspflicht des Arbeitgebers relevant werden. Auch Industrie- und Handelskammern weisen deshalb auf mögliche Arbeitgeberhaftungsrisiken bei fehlerhaft eingerichteten oder verwalteten betrieblichen Versorgungssystemen hin.
Besonders interessant wird eine Bestandsanalyse deshalb, wenn verschiedene Werte nebeneinandergelegt werden. Bei einer bestehenden bAV können beispielsweise relevant sein:
Diese Zahlen müssen nicht identisch sein. Gerade in den ersten Vertragsjahren kann der vorhandene Vertragswert aufgrund von Kosten oder anderen Vertragsbestandteilen deutlich von den bislang eingebrachten Beiträgen abweichen.
Für Arbeitgeber kommt eine weitere Ebene hinzu: Nicht allein der Versicherungsvertrag entscheidet über die Verpflichtung gegenüber dem Mitarbeiter, sondern die zugrunde liegende Versorgungszusage. Deshalb sollte insbesondere bei Arbeitgeberwechseln, Umstrukturierungen oder der Neuordnung einer bestehenden bAV geprüft werden, ob Versicherung und Versorgungszusage wirtschaftlich und rechtlich tatsächlich zusammenpassen.
Eine betriebliche Altersversorgung läuft häufig mehrere Jahrzehnte. Schon kleine Unterschiede bei Kosten, Rendite, Steuern oder späteren Abgaben können deshalb langfristig erhebliche Auswirkungen haben. Trotzdem werden viele Verträge nach dem Abschluss nie wieder grundlegend analysiert.
Das möchten wir ändern. AURUM Business Consulting betrachtet bestehende betriebliche Versorgungen sowohl aus Sicht des Arbeitnehmers als auch aus Sicht des Unternehmens. Dabei stehen nicht einzelne Versicherungsprodukte im Mittelpunkt, sondern die wirtschaftliche Frage:
Wenn nicht, prüfen wir gemeinsam, welche Alternativen bestehen und wie eine bestehende Versorgung sinnvoll neu strukturiert werden kann.
Sie besitzen bereits eine betriebliche Altersversorgung oder haben als Unternehmen mehrere bestehende Versorgungsverträge? Dann lassen Sie zunächst den Bestand prüfen, bevor weitere Beiträge über Jahre in eine Struktur fließen, deren tatsächliche Kosten, Verpflichtungen und spätere Nettowirkung möglicherweise nicht vollständig bekannt sind.
Eine bestehende bAV einfach bis zum Rentenbeginn weiterlaufen zu lassen, kann für Arbeitnehmer und Arbeitgeber teuer werden.
Denn bei einer betrieblichen Altersversorgung treffen gleich mehrere Risiken aufeinander: Vertragswert und tatsächliche Versorgungszusage können auseinanderfallen, beim Arbeitgeberwechsel entstehen zusätzliche rechtliche und wirtschaftliche Fragestellungen und der Arbeitgeber bleibt für zugesagte Leistungen grundsätzlich in der Verantwortung. Das Betriebsrentengesetz verpflichtet ihn grundsätzlich, für die von ihm zugesagte Versorgung einzustehen – auch wenn ein externer Versorgungsträger eingeschaltet wurde.
Für Arbeitnehmer kommt ein weiteres Problem hinzu, das sich innerhalb einer klassischen steuerlich geförderten bAV nicht einfach wegdiskutieren lässt: Die Entlastung findet während des Berufslebens statt, die Belastung folgt später. Leistungen aus Pensionsfonds, Pensionskassen und Direktversicherungen unterliegen bei entsprechender Förderung grundsätzlich der nachgelagerten Besteuerung. Bei gesetzlich Versicherten können darüber hinaus Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge auf die Betriebsrente anfallen.
Damit sollte die Frage nicht lauten:
„Warum sollte ich einen bestehenden Vertrag verändern, wenn er doch irgendwie läuft?“
Sondern:
„Warum sollte ich weitere zehn, zwanzig oder dreißig Jahre in eine Versorgung einzahlen, ohne vorher zu prüfen, was davon später tatsächlich netto übrig bleibt?“
Eine Überprüfung ist deshalb insbesondere angebracht, wenn:
Eine bestehende bAV sollte deshalb nicht aus Gewohnheit fortgeführt werden. Kündigung, Beitragsfreistellung, Übertragung oder eine grundlegende Neuordnung sollten zumindest geprüft werden, bevor weitere Beiträge in die bestehende Struktur fließen.
Eine moderne Versorgung sollte nicht nur Beiträge verwalten oder steuerliche Vorteile während der Ansparphase versprechen. Ihr eigentliches Ziel muss sein, langfristig Vermögen aufzubauen und dabei möglichst wenig Substanz durch Kosten, Steuern und spätere Abgaben zu verlieren.
Entscheidend ist deshalb nicht, wie attraktiv eine Versorgung auf der heutigen Gehaltsabrechnung aussieht. Entscheidend ist, wie viel Vermögen dem Arbeitnehmer am Ende tatsächlich zur Verfügung steht.
Genau hier unterscheiden sich moderne Vermögensaufbau-Methoden von vielen klassischen Versorgungslösungen. Statt hohe Abschlusskosten, schwer nachvollziehbare Gebührenstrukturen und eine spätere Belastung erst kurz vor Rentenbeginn sichtbar werden zu lassen, sollte die gesamte Vermögensstrategie von Beginn an auf das tatsächliche Nettoergebnis ausgerichtet sein.
Wie kann Vermögen so aufgebaut werden, dass möglichst viel davon langfristig beim Menschen selbst bleibt? Eine zeitgemäße Versorgung sollte deshalb möglichst:
Wir beschäftigen uns deshalb nicht ausschließlich mit klassischen Versicherungsprodukten, sondern mit modernen und langfristig tragfähigen Methoden des Vermögensaufbaus, die je nach persönlicher Situation deutliche strukturelle Vorteile bieten können.
Das Ziel ist dabei während des Berufslebens Vermögen aufzubauen und beim Renteneintritt nicht feststellen zu müssen, dass ein erheblicher Teil davon durch Kosten, Steuern und Abgaben wieder verloren geht. Eine gute Versorgung sollte deshalb nicht nur einen möglichst hohen Vertragswert erzeugen. Sie sollte einen entspannten Renteneintritt ermöglichen, weil das aufgebaute Vermögen tatsächlich verfügbar ist und nicht erst durch eine Kette unerwarteter Belastungen geschmälert wird. Nicht die höchste Förderung während der Ansparphase entscheidet über eine gute Altersversorgung, sondern das Vermögen, das Ihnen am Ende tatsächlich netto gehört.
